DSGVO, Datenschutz, AGB & Co

in Vorbereitung  
 
Kurze Hinweise zu den genannten rechtlichen Themen und in Details.  
 
Allgemein:
Insbesondere in Sachen DSGVO / Datenschutz und auf den entsprechenden Seiten mit der Rechtsauskunft hierzu, wird viel geschwafelt, kopiert und dröge aufgebläht, mit dem Ziel, dass jedes Lesen ermüden möge.  
 
Amüsant, ganz gleich, ob AGB oder DSGVO - da gibt es durchaus mancherorts Klauseln, in denen sich einige Jecken selbst freisprechen von jeglicher juristischer Verantwortung für die von ihnen publizierten Inhalte und überhaupt. A priori geht das prinzipiell allerdings nicht. Niemand kann sich freisprechen von Recht und Gesetz und darauf verweisen, dass diese für Hinz und Kunz gelten, jedoch für mich oder uns selbst nicht. Prinzipiell gelten immer BGB nebst allen anderen Gesetzeswerken und Verordnungen, insbesondere, wenn beispielsweise in den AGB regelbare Punkte/Vereinbarungen nicht vorgegeben sind.  
 
 

DSGVO & Datenschutz

Einige Themen-Punkte in Sachen DSGVO müssen später nochmals nachbereitet werden, sobald bekannt ist, wie, wo und mit wem was genau gemacht wird - z.B. Thema Online-Werbung.  

Themen-Punkte, die nachbereitet werden müssen

 
 

Themen-Punkte, die vorerst KEINE Rolle spielen

 

Themen-Punkte, die ggf. interessant sind

 
 

Gesetzliche Regelungen

Sammlung einiger gesetzlicher Regelungen und Erläuterungen daz, die ggf. später Grundlage für eine mögliche Zitation bieten.  
 
 

AGB und Impressum

Kurze Hinweise auf allgemeine Punkte hierzu im Kontext und im FindHotelRoom.de (FU26)-Speziellen.  
 
 

Impressum

Was muss ein Impressum enthalten? Hier einige Punkte zum Thema Impressum.  
 
 
 
 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was muss in den ABG stehen, worauf ist zu achten? Hier einige Punkte zum Thema AGB.  
 
Ein pauschaler Ausschluss jeglicher Haftung:
„Haftung für auftretende Fehler ist ausgeschlossen“ ist im deutschen AGB-Recht (§ 307, § 309 Nr. 7 BGB) **grob rechtswidrig**. Es darf die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit niemals ausschlossen werden. Leichet Fahrlässigkeiten hingegen können ausgeschlossen werden.  
 
Schriftform-Zwang
im Hinweis zu § 1 Seit der Änderung des BGB (§ 309 Nr. 13 BGB) dürfen AGB für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern keine strengere Form als die **Textform** (z. B. E-Mail, SMS) verlangen. Ein Zwang zur *Schriftform* (was rechtlich eine eigenhändige Unterschrift bedeutet!) ist unwirksam.  
 
 

Punkte, die bei FindHotelRoom.de (FU26) aufgrund der Konzeption nicht gelistet werden: